Kosten

Bücher in der Praxis Dr. Thurm

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die Kosten für die Behandlung werden bei entsprechender medizinischer Indikation in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen, sofern dies in Ihrem Versicherungstarif vorgesehen ist.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherungstarif variieren.

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn eigenständig mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.“

Selbstzahler

Sie können die Behandlung auch unabhängig von Ihrer Versicherung als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Eine Behandlung als Selbstzahler bietet den Vorteil, dass keine Abstimmung mit Ihrer Krankenversicherung erforderlich ist. Zudem erfolgt die Behandlung ohne Weitergabe von Informationen an Dritte und kann flexibel sowie ohne versicherungsbedingte Einschränkungen gestaltet werden.“

Gesetzliche Krankenkassen (Kostenerstattungsverfahren)

Als Privatpraxis erfolgt die Behandlung grundsätzlich nicht über die gesetzliche Krankenversicherung.

In Einzelfällen kann jedoch eine Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V möglich sein, wenn innerhalb einer zumutbaren Zeit kein Therapieplatz bei einer kassenärztlich zugelassenen Praxis verfügbar ist.

Die Klärung der Kostenübernahme erfolgt eigenständig durch Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.

Eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist nur nach vorheriger Bewilligung durch Ihre Krankenkasse möglich. Die Höhe der Erstattung kann je nach Krankenkasse variieren, sodass in Einzelfällen ein Eigenanteil entstehen kann.

Nach erfolgter Bewilligung unterstützen wir Sie bei den erforderlichen Unterlagen (z. B. Antrag, Kostenvoranschlag).“

Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine werden exklusiv für Sie reserviert.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 48 Stunden im Voraus, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.

Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.